Innung für Elektrotechnik Münster
Mitgliedsbetriebe der Innung für Elektrotechnik Münster:
Ohne Strom läuft nichts. Ob Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Informationstechnologie oder auch nur das Licht - wie sehr unsere Gebäude mittlerweile vernetzt sind, stellen wir spätestens dann schmerzlich fest, wenn der Strom ausfällt.
Die Mitgliedsbetriebe der Innung für Elektrotechnik Münster bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster einen „Rund-um-die-Uhr-Notdienst“ an. Unter 0251 52008-35 erfahren Sie jederzeit, welcher Betrieb aktuell den Notdienst ausführt. Alternativ finden Sie im ausklappbaren Bereich eine Liste der Notdienstzeiträume mit zugeordneten Betrieben.
Elektronotdienst: Notdienstbetriebe und Vertragsbedingungen
Rufen Sie hier die Liste der Notdienstzeiträume und -betriebe auf.
Übersicht über Verrechnungssätze, Zuschläge und Pauschalen
Damit die Abrechnung für Kund*innen bereits vor Beauftragung von Leistungen transparent und nachvollziehbar ist, versichern die am Notdienst teilnehmenden Innungsmitglieder die
> aufgeführten Verrechnungssätze nicht zu überschreiten.
Vertragbedingungen für den Notdienst
Der separat abzuschließende Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und dem den Notdienst tatsächlich durchführenden Innungsbetrieb (Auftragnehmer) zustande.
Gegenstand der Beauftragung ist ausschließlich die Behebung eines Notstandes, durch den eine drohende Gefahr beseitigt wird, die beispielsweise durch Störungen an der Elektroanlage oder Ausfallen einer elektrischen Heizung entstehen kann.
Aus diesem Grund werden die erforderlichen Arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) ausgeführt. Vertragsinhalt ist die Tätigkeit als solche, eine Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder Arbeitsergebnisses wird nicht übernommen. Wenn darüber hinausgehende Arbeiten verrichtet werden sollen, die üblicherweise durch Handwerksbetriebe übernommen werden, bedarf es dazu eines besonderen und neuen Auftrags, für den dann die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweilig beauftragten Unternehmens gelten. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen. Bleibt die Dienstleistung ohne Erfolg, können daraus keine Ansprüche hergeleitet werden.
Das jeweils mit der Beseitigung der Notfallsituation beauftragte Innungsunternehmen wird sich bemühen, mit den diesen zur Verfügung stehenden Mitteln mindestens eine provisorische Behebung des Notstandes zu erreichen. Für alle Beschädigungen - auch des Eigentums Dritter - hat der Auftraggeber aufzukommen. Bei feuergefährlichen Arbeiten hat der Auftraggeber alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen selber zu treffen. Das beauftragte Innungsmitglied behält sich das Eigentums- und Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor, soweit nicht die Gegenstände durch erfolgten Einbau wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind.
Selbstverpflichtung der Mitglieder der Notdienstgemeinschaft
Fehlentwicklungen des Marktes durch Anbieter, die die Lage in Not geratener Personen zu ihren finanziellen Gunsten ausnutzen, haben dazu geführt, dass Notdienste vielfach einen schlechten Ruf haben. Dies ist jedoch keine Neuerscheinung des 21. Jahrhunderts, in dem es erforderlich geworden ist, mit Hilfe von gesetzlichen Regelungen den Verbraucherschutz zu stärken. Die Notwendigkeit des ehrbaren Handwerks, sich von unredlichen Anbietern abzugrenzen, trat bereits Ende des 19. Jahrhunderts auf. Um sich von unseriösen Anbietern zu unterscheiden, trugen die ehrbaren Handwerker ihre entsprechenden Zeichen, wie Kluften, Krawatten u.a.m. um als ehrbare und rechtschaffende Handwerker erkannt zu werden. In heutiger Zeit wird diese Abgrenzung zudem manifestiert durch die Mitgliedschaft in der Innung und einer Selbstverpflichtung wie der hier vorliegenden.
Heute gehört es neben der qualitativ hochwertigen Ausbildung Ihrer Auszubildenden und Gesellen mit zu dem Anspruch der Innungsmitglieder an ihr eigenes Selbstverständnis, der Berufsehre wieder zu der ihr gebührenden Beachtung zu verhelfen. Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit, ein fairer, respektvoller und höflicher Umgang miteinander, pünktliches Leisten mit hoher Qualität, korrektes Abrechnen, Loyalität und das Handeln nach dem Prinzip von Treu und Glauben sind die Grundsteine für ein auf Dauer angelegtes Vertrauen der Kunden.
Der Verbraucherschutz ist den Mietgliedern der Innung für Elektrotechnik Münster ein wichtiges Anliegen. Der hier vorliegende Verhaltenskodex der Mitglieder der Innung für Elektrotechnik ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, die eine hohe Qualität des angebotenen Notdienstes sowie die Einhaltung der vorgenannten Werte sicherstellen soll.
Mit der angebotenen Serviceleistung möchte die Innung für Elektrotechnik allen Nutzern die Sicherheit geben, in einer Notsituation eine qualifizierte Hilfe zu erhalten, durch die allein die akute Notlage zu einem fairen Preis beseitigt und dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, die ggfs. darüber hinaus erforderlichen Reparaturleistungen anschließend durch das Handwerksunternehmen seines Vertrauens separat durchführen zu lassen. Die für diese Leistungen zu beachtenden Vertragsbedingungen und zu berechnenden Preise werden allein aus Gründen der notwendigen Transparenz vor Beauftragung von der Innung durch Beschluss der Innungsversammlung festgelegt und den Kunden zur Kenntnis gebracht.
Die Mitglieder der Innung der Elektrotechnik Münster bekennen sich zu diesem Kodex und machen ihn für sich und die Beziehungen zu ihren Kunden verbindlich. Sie ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um die Regelungen dieses Kodex innerhalb des eigenen Innungsunternehmens zu verankern. Die an dem angebotenen Notdienst teilnehmenden Innungsbetriebe haben durch ihre Unterschrift den Kodex als für sich verbindlich anerkannt. Die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung wird von der Innung beobachtet.
Sie haben sich freiwillig in ihrer fachlichen Organisation des Handwerks, in der Innung für Elektrotechnik Münster, zusammengeschlossen. Sie ist eine von 36 Innungen, welche ihre hauptamtliche Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Münster übertragen haben. Das oberste ehrenamtliche Amt und den Vorsitz einer Innung hat der oder die Obermeister*in, die Vertretung übernimmt der*die stellvertretende Obermeister*in. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung bekleidet der*die Lehrlingswart*in als Bindeglied zwischen den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieben.
Gemeinsam kümmert sich der Vorstand um die Interessen der Innung
Obermeister
Stefan Raddant
Raddant Elektrotechnik GmbH
Gildenstr. 4c | 48157 Münster
Telefon: 0251 3270220
Stellvertretende Obermeisterin
Svenja Erpenstein
Udo Erpenstein GmbH
Welsingheide 32 | 48161 Münster
Telefon: 02534 97340
Lehrlingswart
Thomas Horstkötter
Nachtigallenstr. 6 | 59510 Lippetal-Lippborg
Telefon: 02527 947199
Weitere Mitglieder
Johannes Baackmann
Elektro Baackmann GmbH & Co. KG
Feldstiege 82 | 48161 Münster
Jürgen Bienengräber-Börger
Dieselweg 12 | 59379 Selm
Torsten Damm
Ontrup Haustechnik Nachf. GmbH
Grevener Str. 19 | 48149 Münster
Markus Hövelmann
Elektrotechnik Schmiemann GmbH & Co. KG
Im Inkmanns Holz 40 | 48163 Münster
Holger Krotoszynski
Lux Elektrotechnik GmbH
Bergstr. 30 | 48143 Münster
Jens Weduwen
Mühlenhöver Elektrotechnik GmbH & Co. KG
Im Mühlenfeld 24 | 48163 Münster
Damit die Beschäftigten unserer Mitgliedsbetriebe mit der rasant fortschreitenden Entwicklung Schritt halten, betreibt die Innung für Elektrotechnik eine eigene Lehrwerkstatt. Hier werden nicht nur die Auszubildenden unterrichtet; auch die Monteur*innen der Innungsfachbetriebe verbringen ca. 30 Stunden im Jahr damit, sich fortzubilden.
Ausbildung
Elektroniker*innen montieren mechanische Teile, elektrische Geräte und Komponenten. Sie nehmen diese Geräte in Betrieb und halten sie instand. Arbeiten tun sie vorwiegend im Servicebereich.
Der Beruf wird im Handwerk in den folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
- Energie- und Gebäudetechnik
- Automatisierungstechnik
- Informations- und Telekommunikationstechnik
Diese bundesweit geregelte dreieinhalbjährige Ausbildung wird im Handwerk angeboten. Neben der Ausbildung in den Betrieben vergrößern angehende Auszubildende der Innung für Elektrotechnik ihre Fachkompetenz in der Berufsschule sowie in überbetrieblichen Lehrgängen zur Vertiefung der praktischen Fertigkeiten. Zu diesem Zweck betreibt die Innung für Elektrotechnik eine eigene Ausbildungswerkstatt und organisiert die überbetriebliche Unterweisung der Auszubildenden im Einzugsbereich der Innung Münster und - je nach Lehrgang - aus der Umgebung. Die Auszubildenden werden über ihren jeweiligen Ausbildungsbetrieb automatisch zu den Lehrgängen eingeladen.
Die Werkstätten befinden sich
im Gebäude des Handwerkskammer Bildungszentrums Münster (HBZ)
Bauteil B - Raum 114 / Raum 117 / Raum 120
Echelmeyerstr. 1 - 2 | 48163 Münster
Fachausbilder:
Thomas Muckhoff
Informationstechniker-Meister
Telefon: 0251 70512-31
Andreas Wanninger
Elektrotechniker-Meister
Telefon: 0251 70512-28
Christian Schröer
Industriemeister
Elektrotechnik
Telefon: 0251 70512-27
Ihre Ansprechpersonen in der Innungsgeschäftsstelle:
Jan-Hendrik Schade
Geschäftsführer
0251 52008-11
0251 52008-6211
Irmgard Gähr
Innungsservice
0251 52008-10
0251 52008-6210
Barbara Lubahn
Ausbildung
0251 52008-23
0251 52008-6223