Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 für Glaser
28. 06. 2024 von – Uhr
Der erworbene Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 C für Tätigkeiten mit geringer Exposition und Arbeiten geringen Umfangs für das Glaserhandwerk verliert seine Gültigkeit 6 Jahre nach bestandener Prüfung. Dieses eintägige Seminar verlängert Ihre Sachkunde um weitere 6 Jahre, eine Prüfung am Ende des Seminars ist hier nicht notwendig.
Gebühren: 290,00 EUR + 15,00 EUR Lehrmaterial + 19% MwSt. für Mitglieder einer Glaserinnung, die dem BIV angehört
350,00 EUR + 15,00 EUR Lehrmaterial + 19% MwSt. für Nichtinnungsmitglieder
Die Preise beinhalten Mittagessen und Tagungsgetränke
Referent: Hermann Fimpeler – Glaserinnungsverband NRW
Die Anmeldung erfolgt über den Glaserinnungsverband NRW. (Anmeldefrist 28.05.2024)
Veranstaltungsort
Kreishandwerkerschaft Münster
Ossenkampstiege 111
48163 Münster