Seminar: Baurecht (ausgebucht)
11. 06. 2024 um Uhr
Referent: Rechtsanwalt Ari-Daniel Schmitz LL.M., Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Versicherungsrecht, Münster
Es tut sich viel im Baurecht! Seit dem 01.01.2018 ist der Bauvertrag im BGB verankert, und damit haben sich die gesetzlichen Regelungen grundlegend verändert. Unsere aktuelle VOB/B stammt aus dem Jahr 2016 und muss deshalb für Verträge nach dem 01.01.2018 neu bewertet werden. In den letzten sechs Jahren haben die Gerichte zahlreiche neue Entscheidungen getroffen, die zu spannenden Entwicklungen geführt haben. Diese neuen Urteile sind oft überraschend und zeigen, wie dynamisch sich das Baurecht weiterentwickelt.
Ein besonders interessantes Beispiel ist das Nachtragsmanagement. Hier haben sich grundlegende Änderungen ergeben: Bestimmungen der VOB, die 50 Jahre lang Bestand hatten, wurden für unwirksam erklärt. Diese Entwicklungen sollten Sie unbedingt kennen, wenn Sie in der Bauplanung und/oder -leitung tätig sind!
In unserem Seminar erhalten Sie in 90 Minuten praxisnah und verständlich einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
Das nehmen Sie mit:
Nachtragsvergütung nach tatsächlichen Kosten, BGH, Urt. v. 08.08.2019
Mängel vor Abnahme, BGH, Urt. v. 19.01.2023
Kündigung nach VOB/B und BGB
Abrechnung von Stundenlöhnen, BGH Urt. v. 01.02.2023
Anwendbarkeit der Bauhandwerkersicherung, BGH Urt. v. 16.03.2023
Richtiger Umgang mit VOB/C und DIN Normen, OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.02.2023
Anforderungen an die prüffähige Schlussrechnung in VOB/B und BGB
Veranstalter
Kreishandwerkerschaft Münster
Ossenkampstiege 111
48163 Münster
(0251) 52008-0
(0251) 52008-33
E-Mail:
www.kh-ms.de