Online-Vortrag: Was ist neu in 2022? Aktuelles zum Jahreswechsel

20. 01. 2022 von - Uhr

Stephanie Allerkamp-Witte (Syndikusrechtsanwältin) und Volker Bisping (Syndikusrechtsanwalt) haben für Sie wieder die relevanten Themen gesammelt und aufbereitet. Hier eine Auswahl:
 
• Neues Schuldrecht – Insbesondere Verbraucherschutz
• Gesetzlicher Mindestlohn und gesetzliche Mindestausbildungsvergütung
• Elektronische Krankmeldung
• aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
• u.a.

 

Die Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft unterstützt und berät Innungsfachbetriebe bei rechtlichen Fragen, insbesondere im Arbeitsrecht. Zum Jahreswechsel gab es einige für Betriebe

relevante rechtliche Änderungen deren Relevanz für die Praxis wir Ihnen gerne erläutern möchten.

Unser Vortrag richtet sich an Innungsbetriebe und deren Beschäftigte und ist für diese kostenfrei.

Die Zugangsdaten zum Vortrag erhalten Sie nach Anmeldung spätestens am Vormittag des 20. Januar.

 

 

Zur Anmeldung öffnen Sie im Terminbereich der Innungs-App auf Ihrem Smartphone oder am Rechner unter https://dieinnung.kh-muenster.de/ den angegebenen Termin, scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf „Zusagen“. Sie werden sodann aufgefordert, weitere Angaben (bspw. Name der*des Teilnehmenden oder die E-Mail-Adresse) zu machen. In der mobilen Version können Sie den Termin auch direkt in Ihren Kalender übertragen. Bei Fragen oder Problemen erhalten Sie schnell und unkompliziert Unterstützung in der Geschäftsstelle. Zögern Sie also nicht, gleich anzurufen.

Alternativ senden Sie eine E-Mail an Frau Allerkamp-Witte.

 

 

 
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